Ordentliche Hauptversammlung 2025
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG findet am Dienstag, den 8. Juli 2025, 10:00 Uhr (MESZ) statt.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice übertragen.
Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
• ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben,
• eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen,
• bis 2. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen,
• ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, das Auskunftsverlangen nach
§ 131 Abs. 1 AktG sowie das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars einzulegen; sowie
• während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.
Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 3. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), im passwortgeschützten Internetservice zugänglich gemacht.
LOGIN zum passwortgeschützten Internetservice
Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen.
Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Einberufungsunterlagen
• Tagesordnung und Einberufung der Hauptversammlung (Layoutversion)
• Informationen nach § 125 AktG und Tabelle 3 Blöcke A bis F Durchführungsverordnung EU 2018/1212)
• Geschäftsbericht der Coreo AG zum 31. Dezember 2024
Zum Top 6:
• Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
• Jahresabschluss der Coreo AG zum 31. Dezember 2023
• Jahresabschluss der Coreo AG zum 31. Dezember 2022
• Jahresabschluss der Dritte Coreo Immobilien VVG mbH zum 31. Dezember 2024
• Jahresabschluss der Dritte Coreo Immobilien VVG mbH zum 31. Dezember 2023
• Jahresabschluss der Dritte Coreo Immobilien VVG mbH zum 31. Dezember 2022
• Satzung
• Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
• Vollmacht an eine dritte Person
• Informationen zum Datenschutz
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an coreo@linkmarketservices.eu gerichtet werden.