ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG findet am Dienstag, den 8. Juli 2025, 10:00 Uhr (MESZ) statt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.

Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice übertragen.

Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren

 

• ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben,

• eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen,

• bis 2. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen,

• ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, das Auskunftsverlangen nach
§ 131 Abs. 1 AktG sowie das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars einzulegen; sowie

• während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.

Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 3. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), im passwortgeschützten Internetservice zugänglich gemacht.

 

LOGIN zum passwortgeschützten Internetservice

 

Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen.

Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

 

Einberufungsunterlagen

 

Zum Top 6:

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG

Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an coreo@linkmarketservices.eu gerichtet werden.

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG fand am Mittwoch, den 24. Juli 2024, 10:00 Uhr (MESZ) statt.

 

Einberufungsunterlagen

 

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG

Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an coreo@linkmarketservices.eu gerichtet werden.

Abstimmungsergebnisse

Coreo_Abstimmungsergebnisse HV 2024

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG fand am Mittwoch, den 12. Juli 2023, 10:00 Uhr (MESZ) statt.

 

Einberufungsunterlagen

 

Gegenanträge liegen aktuell nicht vor

 

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:

Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an coreo@better-orange.de gerichtet werden.

 

 

Abstimmungsergebnisse

Abstimmungsergebnisse HV Coreo AG 12.07.2023

Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG fand am Donnerstag, den 4. August 2022, 10:00 Uhr (MESZ) statt. Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

 

Einberufungsunterlagen

 

Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.

 

Stimmrechtsvertretung

 

Bestätigung der Stimmzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG

Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an coreo@better-orange.de gerichtet werden.

Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG fand am Dienstag, den 14. September 2021, 10:00 Uhr MESZ statt. Sie wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Einberufungsunterlagen

 

Stimmrechtsvertretung

 

Abstimmungsergebnisse

Abstimmungsergebnisse HV Coreo AG 14.09.2021

Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG hat am am 18. Juni 2020, 10:00 Uhr MESZ stattgefunden. Diese wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Einberufungsunterlagen

 

Stimmrechtsvertretung

 

Abstimmungsergebnisse

Abstimmungsergebnisse HV Coreo AG 18.06.2020